Allgemein

Neues Kreislaufwirtschaftsgesetz in NRW in Kraft getreten

Wichtige Impulse für mehr Ressourcenschutz

Der Landtag in Nordrhein-Westfalen hat am 26. Januar 2022 zahlreiche Änderungen des Landesabfallgesetzes in NRW beschlossen. Am 19. Februar 2022 ist das neue Landeskreislaufwirtschaftsgesetz nun in Kraft getreten. Im Fokus der Novelle unter dem neuen Titel „Kreislaufwirtschaftsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeskreislaufwirtschaftsgesetz – LKrWG)“ steht die Übernahme der fünfstufigen Abfallhierarchie: Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung und Beseitigung.

Wichtige Ziele sind unter anderem die Bevorzugung von Rezyklaten im Rahmen öffentlicher Aufträge, sowie bei Bauvorhaben den Umweltschutz zu verbessern und die Ressourceneffizienz zu fördern. Gemäß den neuen Vorschriften werden mineralische und natürliche Baustoffe bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand nicht nur erstmals gleichberechtigt behandelt. Sekundärbaustoffe erhalten bei gleicher Eignung sogar den Vorzug. Diese Regulierung wurde auch von FEhS-Geschäftsführer Thomas Reiche im Rahmen des KNUW-Regionaldialogs "Fairer Wettbewerb für Ersatzbaustoffe – Ressourceneffizienz in der Bauwirtschaft" im April 2021 gefordert.  

Die Pressemeldung zum neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Umweltwirtschaft in NRW finden Sie hier.

Alle News

Teilen