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10.09.2026

Neues Tool für Unternehmen der Umweltwirtschaft in NRW: Kostenlose Selbsteinschätzung zur EmpCo-Betroffenheit

 

Mit der EmpCo-Richtlinie werden die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen deutlich verschärft. Die Vorgaben werden ab dem 27. September 2026 über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verbindlich in Deutschland angewendet und betreffen Unternehmen, die umweltbezogene Aussagen zu ihren Produkten, Dienstleistungen oder ihrem Unternehmen kommunizieren.

Viele Unternehmen wissen derzeit noch nicht, ob und in welchem Umfang ihre Umweltkommunikation von den neuen Vorgaben betroffen ist. Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes am 27. September 2026 müssen sie gegebenenfalls ihre Kommunikationsprozesse an die neuen Anforderungen anpassen. Dafür stellt das Kompetenznetzwerk Umweltwirtschaft.NRW jetzt die neue kostenfreie EmpCo-Selbsteinschätzung für Unternehmen der Umweltwirtschaft in Nordrhein-Westfalen bereit. Das Tool unterstützt Unternehmen dabei, in wenigen Minuten eine erste Einschätzung zur möglichen Betroffenheit ihrer Umweltkommunikation zu erhalten.

Nutzen Sie die kostenfreie Selbsteinschätzung zur EmpCo-Betroffenheit und machen Sie Ihre Umweltkommunikation rechtzeitig fit für die neuen Anforderungen der EmpCo-Richtlinie und des UWG.

Die Selbsteinschätzung dient ausschließlich der ersten Orientierung. Sie stellt keine rechtliche Einschätzung dar und ersetzt weder eine Rechtsberatung noch eine individuelle juristische Bewertung Ihrer Umweltkommunikation.

Ein kostenloses Angebot des Kompetenznetzwerks Umweltwirtschaft.NRW. Konzeption und inhaltliche Ausarbeitung durch die Arqum Gesellschaft für Arbeitssicherheits-, Qualitäts- und Umweltmanagement mbH.

Tool herunterladen (Excel)