Neue EU-Verpackungsverordnung PPWR: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Ab dem 12. August 2026 gilt die neue europäische Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation). Sie ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie und schafft erstmals ein einheitliches Regelwerk für Verpackungen in der gesamten Europäischen Union. Ziel ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren, die Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft europaweit zu stärken. In einem aktuellen Artikel aus der Green-Deal-Informationsreihe von Greentech.Ruhr erfahren Sie, welche Anforderungen dabei auf Unternehmen zukommen und wie Sie sich vorbereiten können.
Was ändert sich konkret?
Die PPWR führt neue Anforderungen an Verpackungen ein, unter anderem zur Recyclingfähigkeit, zum Einsatz von Rezyklaten, zur Kennzeichnung sowie zur Vermeidung unnötiger Verpackungen und Leerräume. Verpackungen werden künftig stärker über ihren gesamten Lebenszyklus betrachtet.
Wer ist betroffen?
Betroffen sind nahezu alle Unternehmen, die Verpackungen herstellen, befüllen, importieren oder vertreiben. Welche Pflichten gelten, hängt von der jeweiligen Rolle in der Lieferkette ab. Da Unternehmen mehrere Rollen gleichzeitig einnehmen können, lohnt sich eine genaue Prüfung der eigenen Pflichten. Einen praxisnahen Überblick zu den neuen Anforderungen und Handlungsempfehlungen gibt der Artikel „Verpackungen im Visier der EU: Was die PPWR nun ändert" von Greentech.Ruhr.
Welche Fristen (Auszug) gelten ab wann?
- Ab 12. August 2026: Die PPWR gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Unternehmen müssen unter anderem neue Anforderungen an Rollen und Verantwortlichkeiten, Registrierungen sowie stoffliche Beschränkungen beachten.
- Ab 2028: Einheitliche Kennzeichnungen für Verpackungen und Sammelbehälter werden verpflichtend.
- Ab 2030: Neue Vorgaben zu Rezyklatanteilen, Leerraumgrenzen und bestimmten Einwegverpackungen treten in Kraft.
- Ab 2035: Verpackungen müssen die Anforderungen an die großmaßstäbliche Recyclingfähigkeit erfüllen.
Die neuen Vorgaben wirken sich auf Verpackungsdesign, Materialauswahl, Kennzeichnung und Dokumentation aus. Unternehmen sollten daher frühzeitig prüfen, welche Anforderungen auf ihre Produkte und Verpackungen zukommen und wo Anpassungsbedarf besteht.
Welche Ziele verfolgt die EU?
Mit der PPWR soll der Verpackungsverbrauch gesenkt, die Verwendung von Recyclingmaterial erhöht und die Kreislaufwirtschaft europaweit gestärkt werden. Gleichzeitig schafft die Verordnung einheitliche Wettbewerbsbedingungen innerhalb des europäischen Binnenmarkts.
Unterstützung für Unternehmen
Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen. Greentech.Ruhr beleuchtet in der Green-Deal-Informationsreihe, welche Pflichten konkret gelten und wie sich Betriebe bereits heute vorbereiten können. Ergänzende Orientierung bieten unter anderem die regionalen Industrie- und Handelskammern, die DIHK und das Bundesumweltministerium.
Auch das Kompetenznetzwerk Umweltwirtschaft.NRW hilft Ihnen gerne bei Rückfragen zu den neuen Vorgaben, vermittelt passende Ansprechpartnerinnen wie Ansprechpartner und informiert über relevante Veranstaltungen und Praxisbeispiele. Bei Fragen zur PPWR können Sie sich jederzeit an uns wenden.