Barrierefreiheitserklärung
Das Kompetenznetzwerk Umweltwirtschaft (KNUW) ist bemüht, die Internetseite knuw.nrw barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage dafür sind die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2016/2102 sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0. Maßgebliche technische Standards sind die WCAG 2.2 auf Konformitätsniveau AA und die EN 301 549. Diese Erklärung gilt für alle Inhalte unter der Domain knuw.nrw. Extern eingebundene Dienste Dritter können abweichende Barrierefreiheitsstände aufweisen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Folgende Bereiche sind momentan als nicht barrierefrei einzustufen:
- Informativen Grafiken (z. B. Schemazeichnungen) fehlen teilweise alternative Textbeschreibungen.
- Tastaturbedienbarkeit ist vereinzelt nicht gegeben (z. B. bei von externen Seiten eingebundenen Iframes).
- Nicht alle PDF-Dateien sind barrierefrei.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Barrieren zu beseitigen. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da wir teilweise bei den aufgeführten Bereichen auf Mitarbeit von Drittanbietern angewiesen sind.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 30.06.2026 erstellt.
Feedback und Kontakt
Sie möchten auf noch bestehende Barrieren bei der Nutzung der Internetseite und ihrer Anwendungen hinweisen? Sie können uns postalisch, telefonisch oder per E-Mail erreichen:
Kompetenznetzwerk Umweltwirtschaft.NRW
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
c/o Geschäftsstelle Kompetenznetzwerk
Postanschrift:
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
c/o Kompetenznetzwerk Umweltwirtschaft.NRW
Geschäftsstelle Kompetenznetzwerk
Postfach 10 50 53
40041 Düsseldorf
E-Mail: info@knuw.nrw
Wir prüfen Ihr Anliegen zeitnah und bemühen uns um Abhilfe.
Schlichtungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen. Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz unter folgender Adresse:
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18 527-2805
Telefax: +49 30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de